Montag, 13. April 2020

Neues Grundgesetz


"Willst Du glücklich leben, hasse niemanden und überlasse die Zukunft Gott."

Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

Als erste Amtshandlung erlasse ich euer neues Grundgesetz, welches de facto (die Freiheitsrechte de jure interessieren ja schon heute nicht mehr) am Jüngsten Tag in Kraft tritt. Der Erlass ist zugleich die gesetzlich verbindliche Ankündigung der freiwirtschaftlichen Geld- und Bodenreform, die 6 Monate nach dem Jüngsten Tag praktisch durchgeführt wird.

Artikel 1
Die Würde des Menschen ist nach der freiwirtschaftlichen Geld- und Bodenreform unantastbar.

Artikel 2
Bedingung für Artikel 1 ist die konstruktiv umlaufgesicherte Indexwährung mit direkter Steuerung der Geldmenge durch das staatliche Währungsamt, das die Liquiditätsgebühr erhebt, das den Preisindex nach einem repräsentativen Warenkorb ermittelt und dem Geldgeschäfte (Ankauf von Staatsanleihen, etc.) verboten sind. Die Höhe der staatlichen Liquiditätsgebühr darf 5% pro Jahr nicht unterschreiten und sollte 12% pro Jahr nicht überschreiten. Als empfohlener Nennwert wird 8% pro Jahr, bzw. 2% pro Quartal, zunächst festgelegt. Die staatliche Liquiditätsgebühr wird in regelmäßigen Zeitabständen jeweils am 1. Januar, am 1. April, am 1. Juli und am 1. Oktober des Jahres erhoben. Größere Zeitabstände gefährden den kontinuierlichen Ablauf der Wirtschaft, kleinere Zeitabstände erhöhen den organisatorischen Aufwand für den Geldumtausch.

Artikel 2.1
6 Monate nach dem Jüngsten Tag wird einmalig eine staatliche Liquiditätsgebühr von 6% erhoben, d. h. 100 € werden zu einem Wechselkurs von 1:1 gegen 94 neue, konstruktiv umlaufgesicherte DM eingetauscht. Der Euro ist noch bis zum 9. Monat nach dem Jüngsten Tag als gesetzliches Zahlungsmittel mit 6% Abschlag gültig und kann danach bei Geschäftsbanken mit weiteren 2% Abschlag pro Quartal gegen DM eingetauscht werden.

Artikel 3
Bedingung für die Artikel 1 und 2 ist das Allgemeine Naturressourcen- und Bodennutzungsrecht. Alle Naturressourcen, insbesondere Bodenschätze, sowie die gesamte Bodenfläche Deutschlands innerhalb der gegenwärtigen Grenzen sind Gemeinschaftseigentum des deutschen Volkes. Privater Bodenbesitz sowie die private Aneignung von Bodenschätzen ist verboten. Die aktuelle private Bodennutzung wird dadurch nicht berührt; es ändert sich nur das Eigentumsverhältnis, um systemische Ungerechtigkeit auszuschließen und die Bodenrente der Allgemeinheit nutzbar zu machen. Die gesamte Bodenrente wird monatlich vom staatlichen Bodenamt als Kinderrente ausgezahlt, vorrangig an die Mütter, um die freie Entscheidung für ein Kind von den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen unabhängig zu machen. Bisherige private Bodeneigentümer erhalten als Entschädigung einen Staatsschuldschein in voller Höhe des Bodenwertes. Die staatliche Bodenpacht wird monatlich vom staatlichen Bodenamt erhoben und errechnet sich aus dem Bodenwert multipliziert mit dem vollen Urzins von 4,5% pro Jahr. Neue Bodenpachtverträge erfolgen mittels Versteigerung nach dem Prinzip des Erbpachtrechtes.

Artikel 4
Über die zukünftige Bodennutzung wird basisdemokratisch durch Volksabstimmung entschieden.

Artikel 5
In einer Übergangszeit von 8 Jahren übernimmt die ANWW die Aufgaben der bisherigen Bundesregierung, da in der Natürlichen Wirtschaftsordnung (echte Soziale Marktwirtschaft) politisch-ideologische Streitereien obsolet werden und stattdessen vernünftige Sachentscheidungen gefordert sind, um die vollständige Selbstregulation der Marktwirtschaft und damit sowohl ein Maximum an persönlicher Freiheit als auch sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit zu erreichen. Bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung, die durch die freiwirtschaftliche Geld- und Bodenreform auf Dauer garantiert ist, bleiben staatliche Sozialversicherungen sowie die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, danach werden private Versicherungen für alle kostengünstiger.

Artikel 6
Bis zum Ende der 8-jährigen Übergangszeit behält sich der Autor Änderungen und Ergänzungen vor, die begründet dem Wohl aller Einzelnen dienen.


Stefan Wehmeier, 13.04.2020 (aktualisiert am 18.12.2021)


12 Kommentare:

  1. Endlich. Was konkretes. Sollte ich jetzt schon der BRD kündigen?

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  2. Nicht schlecht, ist schon mal ein Anfang. Nur was machen mit den BRD Angestellten , werden die freiwillig gehen ?

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  3. Es wird nur funktionieren, wenn "Allen" oder dem grösstem Teil , das Wasser bis zum Hals steht.
    Ein Börsenabsturz ohne Erholung mit den daraus resultierenden Folgen könnte der Anfang vom Ende des bisherigen Systems werden.

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  4. Kleiner Scherz am Rande "Nichts reimt sich im Deutschen auf Mensch".
    Momentan wird viel gebaut, Zinsgewinner investieren in Immobilien verstärkter den je.
    Was passiert wenn Mieter und Pächter, die Mieten bzw Pacht nicht mehr zahlen können kann sich jeder ausrechnen, zudem viele Objekte Aufgrund der günstigen Zinsen finanziert worden sind.
    Als Handwerker hab ich dies täglich vor Augen.
    Dann geht eine Lawine los...
    Nur um ein Beispiel zu nennen. 1929 lässt Grüßen.

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  5. Ich bin jedenfalls für das "Neue Grundgesetz"

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    1. Wenn man gerne die Katze im Sack kauft…

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    2. Für den Antichrist...

      https://opium-des-volkes.blogspot.com/2023/06/die-lauterung-des-antichristen.html

      ...ist das die "Katze im Sack".

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  6. was ist mit dem Ausländern, die hier Boden gekauft haben??

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    1. Sie bekommen wie alle inländischen ehemaligen privaten Bodenbesitzer einen Schuldschein und müssen Pacht bezahlen.

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    2. Was ist mit Alten, Kranken, Rentnern, die nicht mehr arbeiten können?

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    3. Wie soll der Umtausch denn praktisch aussehen? Bringt man das Geld zum Amt und bekommt weniger zurück? Oder soll alles digital geregelt werden?

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    4. Artikel 5
      ... Bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung, die durch die freiwirtschaftliche Geld- und Bodenreform auf Dauer garantiert ist, bleiben staatliche Sozialversicherungen sowie die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, danach werden private Versicherungen für alle kostengünstiger.

      Artikel 2.1
      ... Der Euro ist noch bis zum 9. Monat nach dem Jüngsten Tag als gesetzliches Zahlungsmittel mit 6% Abschlag gültig und kann danach bei Geschäftsbanken mit weiteren 2% Abschlag pro Quartal gegen DM eingetauscht werden.

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