Donnerstag, 14. Februar 2013

Schuldenbremse und Wachstum?



Mit dem Ziel einer Abbremsung der Staatsverschuldung und gleichzeitigem Wirtschaftswachstum hat sich die Politik wieder einmal von der Realität entfernt. Denn schon jeder Autofahrer weiß, dass man nicht gleichzeitig bremsen kann, wenn man Gas geben will oder muss. Und mit dem Bremsen kann man nur Erfolg haben, wenn man den Fuß vom Gaspedal nimmt.

Das gilt auch für jene Schuldenbremse, die in Deutschland bereits verbindlich ist und die man auch anderen Euro-Ländern noch verpassen möchte. Doch auch in diesem Fall gilt, dass man zuerst „das Gas wegnehmen“ muss, wenn die Bremsung wirken soll. Das heißt konkret: Man muss zuerst jenen Mechanismus reduzieren bzw. überwinden, der in unseren heutigen Volkswirtschaften nicht nur die Aufnahme immer höherer Schulden ermöglicht, sondern sie erzwingt:

Das Überwachstum der Geldvermögen.
Dass man Schulden nur bei jemandem machen kann, der Geld übrig hat und zum Verleih bereit ist, kann als bekannt vorausgesetzt werden (nur nicht bei denen, die an eine „Geldschöpfung der Geschäftsbanken“ glauben, und nur deshalb wurde dieser Mythos in die Welt gesetzt). Weniger bekannt ist dagegen, dass dieses leihweise Aufnehmen überschüssiger Geldmittel nicht nur möglich, sondern in jeder Volkswirtschaft zwingend notwendig ist. Denn ohne deren Rückführung über Kredite würde die in den Ersparnissen angesammelte Kaufkraft in der Wirtschaft fehlen! Als Folge käme es nicht nur zu Unterbrechungen des Geldumlaufs, sondern in gleicher Höhe auch zu Nachfrageausfällen. Und das könnte letztlich sogar jene Leistung betreffen, die der Sparer selbst in den Markt eingebracht, aber nicht durch eigene Nachfrage ausgeglichen hat.

Normalerweise werden solche Ersparnisbildungen durch die Kreditaufnahmen anderer Wirtschaftsteilnehmer wieder zu nachfragewirksamer Kaufkraft, vor allem über Investitionen der Unternehmen. Gehen jedoch die Ersparnisbildungen über deren Bedarf hinaus, dann versucht man, nicht zuletzt durch exzessive Ausweitungen der Werbung, die Privathaushalte zum Kauf auf Pump anzuregen, wie das seit den 1960er Jahren – mit Hilfe der aus den USA importierten ersten „Kundenkreditbank“ – zunehmend üblich wurde. Da aber auch dieser Ausweg seine Grenzen hatte und die Geldvermögen immer weiter und rascher zunahmen, blieben schließlich nur noch die Staaten zur Schließung der Kreislauf-Lücken übrig. Denn die Politik ist an einer funktionierenden und möglichst ständig wachsenden Wirtschaft nicht nur im Hinblick auf die Steuereinnahmen interessiert, sondern ebenfalls mit Blick auf die nächsten Wahlen, und das lässt sie großzügig Kredite aufnehmen.
    Diese Zusammenhänge zwischen Ersparnisbildungen und Staatsverschuldungen hat der Wirtschaftswissenschaftler Rüdiger Pohl, viele Jahre Mitglied des Sachverständigenrates, bereits am 11. Dez. 1987 in der Wochenzeitung „Die Zeit“ beschrieben:

„Wohlgemerkt: Staatliche Kreditaufnahme ist kein Selbstzweck. Aber wenn – wie heute in der Bundesrepublik – das Kapitalangebot aus privaten Ersparnissen steigt, gleichzeitig die Kapitalnachfrage … der Unternehmen wegen der schwachen Investitionsneigung gering bleibt, dann muss der Staat das am Markt entstehende Kapitalüberangebot aufnehmen, weil anderenfalls eine deflationäre Wirtschaftsentwicklung einsetzen würde.“

Nach den Gesetzmäßigkeiten unseres heutigen Geldsystems sind alle Staaten zu Schuldenausweitungen gezwungen! Und sie können diese Schuldenaufnahmen nur dann abbremsen oder gar abbauen, wenn Unternehmen oder Privathaushalte ihre Kreditaufnahmen ausweiten würden. Denn geschieht dies nicht in ausreichendem Umfang, dann fehlt dieses Geld im Kreislauf und die Besitzer der zinsbedingt weiter wuchernden Geldvermögensmassen versuchen zunehmend, ihre Gewinne über fragwürdige Finanzanlagen und Spekulationsgeschäfte hereinzuholen. Mit welchen Folgen das wiederum verbunden ist, haben wir in den letzten zehn Jahren erlebt.

Ein wirkungsvolles und unproblematisches Abbremsen der hier beklagten und ständig wachsenden Verschuldungen ist nur dann möglich, wenn dem ein Abbremsen der Geldvermögensentwicklungen vorausgeht! Das heißt, wenn man jenen exponentiell zunehmenden Vermehrungs-Automatismus neutralisiert, der aus dem Zins- und Zinseszins-Effekt resultiert. – Eine Neutralisierung, die sich automatisch ergibt, wenn man – über einen regelmäßigen Umlauf des Geldes – für ein marktgerechtes Absinken der Zinssätze und, in gesättigten Volkswirtschaften, deren Pendeln um die Nullmarke sorgt! Und das wiederum ist nur möglich, wenn das Zentralbankgeld mit einer Liquiditätsgebühr versehen und somit konstruktiv umlaufgesichert wird.

Die Entwicklungen der Geldvermögen und Schulden
Die angeführte Wechselseitigkeit der Entwicklungen beider Größen geht besonders deutlich aus der Darstellung 1 hervor:


In ihr werden (bezogen auf den Zeitraum von 1950 bis 2010 und umgerechnet in Prozent des jeweiligen BIP, also gemessen an der Wirtschaftsleistung) den Entwicklungen der gesamten Geldvermögen in Deutschland die der Gesamtschulden gegenübergestellt. Aufgeteilt jeweils auf die drei Wirtschaftssektoren, also Privathaushalte, Unternehmen und Staat. Dabei sind die farbig angelegten jeweiligen Anteile des Staates in der Grafikmitte besonders gut miteinander zu vergleichen.

Wie daraus ersichtlich, konnte der Staat – anfangs noch mit einem steigenden Anteil an den Geldvermögen beteiligt – seinen Schuldenstand bis Mitte der 1960er Jahre sogar reduzieren. Danach kehrte sich jedoch die Entwicklung um: Bei gleichzeitigem Rückgang der Geldvermögensanteile nahmen die Schulden des Staates, gemessen an der Wirtschaftsleistung, von 20% auf über 80% und damit auf mehr als das Vierfache zu! Die erste „Schuldenbremse“, die Festlegung der Schuldenhöchstgrenze auf 60% der Wirtschaftsleistung in den Maastrichter Verträgen, führte nur zu einer kurzen Drosselung, um danach umso deutlicher weiter anzusteigen. Und dies nicht nur aus kurzsichtigen politischen oder parteitaktischen Interessen, sondern vor allem, um den durch unser fehlerhaftes Geldsystem bedingten, ständigen deflationären Tendenzen entgegenzuwirken, deren Folgen uns seit 1929 zur Genüge bekannt sind.

Die Schere zwischen Staatseinnahmen und –schulden
Während in der Darstellung 1 die Staatsschulden in Prozenten des BIP ersichtlich sind, werden sie in der Darstellung 2, von 1970 bis 2010, in Milliarden Euro und damit in ihren nominellen Größen wiedergegeben. Außerdem sind diesen Schulden die Entwicklungen der Staatseinnahmen gegenübergestellt:


Wie daraus hervorgeht, nahmen diese Staatseinnahmen in den vier Jahrzehnten zwar auf das Siebenfache zu, die Staatsverschuldungen jedoch auf das 34-Fache, also fast fünf Mal schneller! – Diese Diskrepanzentwicklungen sind in den Kreisdarstellungen noch einmal in Prozenten der Wirtschaftsleistung umgerechnet, mit denen die Staatsverschuldungen bekanntlich meist gemessen und verglichen werden.

Erkennbar ist aus den Kurvenverläufen, dass die der Einnahmen, langfristig betrachtet, weitgehend einer linearen Entwicklung entsprechen, auch wenn darin sowohl die vereinigungsbedingten Abweichungen um 1990 als auch die konjunkturbedingten in den letzten zehn Jahren als Ausreißer deutlich werden. Die Schuldenentwicklung zeigt dagegen einen sich stetig beschleunigenden, das heißt exponentiellen Verlauf, wie er sich bei allen von Zins- und Zinseszins beeinflussten Wachstumsvorgängen zwangsläufig ergibt. Während die Schuldenkurve in den ersten 1970er Jahren noch unterhalb der Staatseinnahmen lag und sich in etwa parallel dazu entwickelte, stieg sie ab 1974 immer rascher an. Damit aber öffnete sich nicht nur die Schere zwischen diesen beiden Größen immer mehr, sondern – aufgrund der damit verbundenen zinsbedingten Einkommens-Umschichtungen – auch die Schere zwischen Arm und Reich. Denn als Folge der Zinszahlungen des Staates nehmen nicht nur die hinter den Schulden stehenden Geldvermögen auf Kosten aller anderen zu, sondern auch noch deren Konzentration bei einer immer kleiner werdenden Minderheit, bei der schließlich die Vermögen förmlich explodieren!

Die starken Schwankungen im Verlauf der Schuldenkurve sind vor allem die Folge der ständigen Zinssatz- und der damit wiederum ausgelösten Konjunkturschwankungen. Das gilt besonders für die den Hochzinsphasen folgenden Konjunktureinbrüche, die jeweils mit sinkenden Steuereinnahmen und gleichzeitig zunehmenden Kosten im Sozialbereich verbunden sind. Im letzten Jahrzehnt kamen noch die Folgen der weltweiten Krisen hinzu.

Neukredite nur zur Zinsbedienung
Das Folgenschwerste bei diesen ganzen Staatsverschuldungen ist jedoch der Tatbestand, dass in den gesamten 40 Jahren die fälligen Zinszahlungen fast ausschließlich mit Neukreditaufnahmen finanziert worden sind. Die Schuldenausweitungen, die sich zwischen 1970 und 2005 auf rund 1.500 Mrd. Euro beliefen, waren praktisch identisch mit den Zinszahlungen in der gleichen Zeit. Das heißt: Diese Schuldenzunahmen haben weder dem Staat noch der großen Bürgermehrheit genutzt, sondern einzig und allein jener Minderheit der Kreditgeber, die dem Staat das Geld geliehen haben. Auf Kosten aller anderen wurden diese Geldverleiher also genau um jene 1.500 Milliarden Euro reicher, die der Staat in den gleichen Jahren an Krediten aufgenommen hat!

Diesen fast unglaublichen Tatbestand hat Prof. Reimund Jochimsen, damals Direktor der Landeszentralbank von NRW, bereits im Frühjahr 1999 bestätigt:

„Für die Gesamtheit der elf EWU-Länder gilt, dass die Neuverschuldung gerade ausgereicht hat, die Zinslast aus der Verschuldung zu decken. Im Zeitraum 1970 bis 1998 war die Defizitquote mit 3,67 Prozent des BIP praktisch genau so hoch wie die Zinslastquote mit 3,63 Prozent.“

Ausweg aus der unbeherrschbaren Eskalation
Eine Rückführung der Schuldenbelastungen, oder gar eine Schließung der Schere zwischen beiden Größen, ist kaum noch denkbar. Die sich daraus ergebenden Spannungen zwischen den wachsenden Geldvermögen und Kreditaufnahmen und der Tragfähigkeit der Gesamtwirtschaft haben längst die noch beherrschbaren Größenordnungen überschritten. Eine Entschuldung der Staaten wäre – wenn überhaupt – nur durch eine radikale Verarmung der breiten Bürgermehrheit zu realisieren. Und das gilt nicht nur für Griechenland!
    Helfen kann also, statt der „Schuldenbremse“, nur eine „Geldvermögensbremse“ durch eine Korrektur unseres Geldsystems, die zu einer Verstetigung des Geldumlaufs und zu Zinssätzen führt, die langfristig um null Prozent pendeln und damit verteilungsneutal werden.

Und was den Abbau der Staatsverschuldungen über die Kürzungen offener Banken-Forderungen betrifft, wie im Zusammenhang mit der „Griechischen Tragödie“ diskutiert, so wäre dieser Weg nur gangbar, wenn die Banken diese Kürzungen ihrerseits an die Geldgeber weitergeben könnten, denen ja am Ende der Kette die Zinseinnahmen der Banken zu etwa 80% zugeflossen sind. Diesen einzig wirklich gerechten Weg, den leistungslos erworbenen Reichtumszuwachs einer Bürgerminderheit abzuschmelzen, wagen unsere Politiker aber nicht anzusprechen.

Angesichts dieser Gegebenheiten ist es geradezu ein Trauerspiel, dass sich auch die für diese Fragen zuständige Wissenschaft bedeckt hält, bzw. – wie Prof. Rürup – den sich selbst beschleunigenden und letztlich mörderischen Zinseszins- und Geldvermehrungseffekt sogar als „achtes Weltwunder“ glorifiziert. Fast noch problematischer sind jedoch jene Wirtschaftswissenschaftler, die in der angeblichen „Geldschöpfung der Geschäftsbanken“ die Ursache allen Übels zu sehen glauben und damit – zur Freude der Profiteure unseres Geldsystems – von dessen eigentlicher Ursache ablenken.

Vernünftig wirtschaften ohne Wachstumszwang
Wir haben heute nur die Wahl zwischen zwei Übeln: Entweder mit Wachstum die Umwelt zu zerstören oder mit einer Schuldenbremse unser Wirtschaftsgefüge. Aus dieser Zwickmühle kommen wir nur heraus, wenn wir ein vernünftiges Wirtschaften auch ohne ständig positive Zinsen möglich machen, also ohne eskalierende Geldvermögen und Wachstumszwänge! Denn wie der Wirtschaftsmathematiker Professor Jürgen Kremer am Ende einer detaillierten wissenschaftlichen Überprüfung der Gegebenheiten schreibt:

„Die Verzinsung von Kapital hat nur dann langfristig keine destabilisierende Wirkung, wenn die Wirtschaft stetig und zeitlich unbeschränkt, d. h. exponentiell wächst. Aufgrund der Endlichkeit der Ressourcen der Erde ist ständiges Wachstum jedoch weder wünschenswert noch möglich. Eine Wirtschaftsordnung, die langfristig stabil bleiben soll, muss sich daher von dem Konzept der Vermögensverzinsung verabschieden“:


Es ist fast absurd: Ausgerechnet zu einer Zeit, in der die Notenbanken alle Geldschleusen in einem Ausmaß öffnen, wie das bis vor wenigen Jahren noch undenkbar war, entschließt man sich gleichzeitig, auf die Schuldenbremse zu treten und alle nachfolgenden Regierungen per Gesetz an die Kandare zu legen.
    Man kann nur vermuten, dass mit diesem doppelten Spiel den Bürgern das Gefühl vermittelt werden soll, die Sache noch im Griff zu haben. Dabei hat man es selbst in den vergangenen Wachstumsjahren nicht geschafft, jene moderaten Eingrenzungen der Schuldenaufnahme einzuhalten, für die man sich in Maastricht so vehement eingesetzt hatte.

Helmut Creutz, Juni 2012


Was schon 12-jährige Schulkinder verstehen, bleibt für Politiker bis zum bevorstehenden, endgültigen Zusammenbruch der Weltwirtschaft (globale Liquiditätsfalle nach J. M. Keynes) unverständlich. Sie wollen es nicht verstehen, um sich nicht der ganzen Sinnlosigkeit ihrer Existenz bewusst zu werden, denn die Befreiung der Marktwirtschaft vom parasitären Gegenprinzip des Privatkapitalismus macht die „hohe Politik“ überflüssig:


Nicht nur der Politik (Machtausübung), sondern auch der Religion (Machterhalt) wird mit dem eigentlichen Beginn der menschlichen Zivilisation, der Verwirklichung der Natürlichen Wirtschaftsordnung, die Existenzgrundlage, die allgemeine Unwissenheit, entzogen:


Und allen studierten „Wirtschaftsexperten“, die bis heute nicht wissen, was Geld ist, kann nur geraten werden, dieses Versäumnis umgehend nachzuholen:


Silvio Gesell (Vorwort zur 7. Auflage der NWO, 1930) „Die Wirtschaftsordnung, die Gesellschaftsordnung, der Staat sind, das sieht man jetzt endlich ein, auf dem Geldwesen, auf der Währung aufgebaut. Mit der Währung steht und fällt der Staat, und zwar nicht nur der Staat, wie ihn die herrschende Schicht zu Herrschaftszwecken errichtet hat, sondern der Staat schlechthin, der Staat der Bureaukraten, der Sozialisten, sogar der „Staat“ der Anarchisten. Denn mit dem Sturz der Währung hört jedes höhere Gesellschaftsleben einfach auf, und wir fallen in die Barbarei zurück, wo es keinen Streit um Staatsformen gibt.“


Stefan Wehmeier, Februar 2013


Sonntag, 10. Februar 2013

Halbwegs glücklich?



„Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.“

Marie von Ebner-Eschenbach

Tatsächlich sind die „glücklichen Sklaven“ alle, die den Erkenntnisprozess der Auferstehung, die Entwicklung des Menschen zum „Übermenschen“ (nach Nietzsche), noch nicht durchlaufen haben. Wer sich aus seinem Sklavendasein (aus der „Matrix“) befreien will, muss zuerst wissen, was Freiheit und Gerechtigkeit ist:

1. Was ist Freiheit?

Die Sozialphilosophie lehrt uns, dass in der menschlichen Gesellschaft seit jeher zwei Prinzipien sich unversöhnlich und unvereinbar gegenüberstehen: das Individual-Prinzip und das Sozial-Prinzip. Einerseits verlangt der Mensch, um sich ungehindert entfalten und in seiner Eigentümlichkeit frei entwickeln zu können, nach weitestgehender individueller Freiheit. Andererseits bedarf er aber - gerade dieser ungestörten Entwicklung wegen - der Eintracht und des Friedens mit seinen Mitmenschen, eines Friedens, den nur die organisierte Gemeinschaft zu geben vermag. Was aber, wenn diese heute vom Staat verkörperte Gemeinschaft aus Gründen, die in geheimnisvolles Dunkel gehüllt scheinen, in steigendem Maße dazu getrieben wird, unter dem Vorwand des Sozialprinzips die individuelle Freiheit so zu beschneiden, dass von ihr zuletzt beinahe nichts mehr übrig bleibt? Gleicht ein solcher Staat nicht jenem Manne, der mit der Begründung, er müsse sich seinen Söhnen erhalten, einen nach dem andern von ihnen aufaß? Erweckt es nicht den Eindruck, die Menschen seien des Staates wegen da, anstatt umgekehrt?

Unter Freiheit wird hier nicht etwa Formlosigkeit, Willkür, Mangel an Ordnung verstanden, - nein, vielmehr die Freiheit im Sinne einer natürlichen, das heißt der menschlichen Natur angepassten Ordnung.

Jede unnötige Einschränkung dieser Freiheit durch den Staat, sei es, dass er die Freiheit einzelner Gruppen seiner Bürgerinnen und Bürger mehr einschränkt, als zur Sicherung der Freiheit der übrigen erforderlich ist, sei es, dass Gruppenvorrechte begründet, geduldet oder geschützt werden, ist schädlich. Gerade das letztere ist aber, wie noch gezeigt werden soll, den Staaten ausnahmslos (wenn auch mit gewissen graduellen Unterschieden) vorzuwerfen. Es ist insbesondere die wirtschaftliche Freiheit, die seit jeher durch private und staatliche Vorrechte aller Art eingeschränkt wird. Das ist insofern höchst bedenklich, als es gerade auf die wirtschaftliche Freiheit ankommt. Denn nur wer wirtschaftlich frei ist, ist wirklich frei. Ist doch die Wirtschaft das Fundament, auf dem der Mensch steht, die materielle Grundlage, aus der er die Mittel für sein Dasein schöpft. Die wirtschaftliche Freiheit ist deshalb die entscheidende Freiheit. Alle anderen Freiheiten, wie sie auch heißen mögen, sind nur ein Abglanz der wirtschaftlichen Freiheit, um die es letzten Endes geht.

Unbehindert durch äußere Umstände eine seinen Neigungen und Fähigkeiten angepasste Tätigkeit im freien Wettbewerb auszuüben, vom Ertrag dieser Tätigkeit die persönlichen Bedürfnisse des Lebens nach eigenem Belieben befriedigen zu können, das unbeschränkte Recht auf Erwerb von Privateigentum an den von Menschen erzeugten Gütern sowie das Recht des Zugangs zu Grund und Boden zu besitzen, stellt wirtschaftliche Freiheit dar. Sie schließt persönliche und Marktfreiheit, d.h. Freizügigkeit für Personen, Güter, Zahlungen und Nachrichten mit ein und gehört neben dem Recht der freien Meinungsäußerung zu den elementaren, unabdingbaren Freiheiten.

Wie ersichtlich, basiert die wirtschaftliche Freiheit auf dem Grundsatz des freien Wettbewerbs. Er ist der zentrale Freiheitsbegriff, um den sich alle anderen Freiheiten anordnen. Frei ist, wer wirtschaftlich frei ist; und wirtschaftlich frei ist, wer sich ungehindert am Wettbewerb beteiligen kann. Umgekehrt ist unfrei, wer an der Teilnahme am Wettbewerb gehindert oder gar vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Wirtschaftliche Freiheit und damit das Fundament der Freiheit überhaupt ist nichts anderes als das Recht zur Beteiligung am Wettbewerb.

Was dagegen heute die so genannte Freiheit ausmacht, ist die Freiheit politischer Art, die vorwiegend darin besteht, bei irgendeiner Abstimmung, die meist zu Unrecht die Bezeichnung „Wahl“ führt, Ja oder Nein sagen oder irgendeinen Zettel abgeben zu dürfen. Diese politische Freiheit ist vergleichsweise bedeutungslos; sie kann, ebenso wie die persönliche Freiheit, ohne die wirtschaftliche Freiheit gewährt werden und ist dann ein Torso.

Während die wirtschaftliche Freiheit nach dem Gesagten die persönliche Freiheit automatisch mit einschließt, können umgekehrt - wie das Vorhandensein des Proletariats schlagend beweist – persönliche und politische Freiheitsrechte bestehen, zugleich aber die entscheidende wirtschaftliche Freiheit der Beteiligung am Wettbewerb vorenthalten und damit der wirtschaftlichen Ausbeutung der Freiheitsberaubten Tür und Tor geöffnet werden.

Diese Tatsache darf jedoch keinesfalls zu einer Geringschätzung dieser Rechte, vor allem der persönlichen Freiheitsrechte, verleiten, denn obgleich, wie gesagt, persönliche Freiheit nicht zugleich auch wirtschaftliche Freiheit bedeuten muss, so hat doch umgekehrt persönliche Unfreiheit auf alle Fälle ganz zwangsläufig wirtschaftliche Unfreiheit und damit zugleich drückendste Ausbeutung im Gefolge. Das zeigt mit aller Deutlichkeit die Institution der Sklaverei, die ihrem Wesen nach auf der persönlichen und demzufolge wirtschaftlichen Unfreiheit der Sklaven beruht. Auf die letztere kommt es den Sklavenhaltern einzig und allein an, weil sie die Ausbeutung - in diesem Fall die unmittelbare Ausbeutung - ermöglicht.

Die Gewährung der persönlichen Freiheit vermag zwar diese unmittelbare Ausbeutung zu verhindern, keineswegs aber die Ausbeutung als solche. Als man in Nordamerika mit Gesetz vom 31. Januar 1864 den Sklaven die persönliche Freiheit und kurz darauf durch die Rekonstruktionsbill auch die politische Freiheit in Form des aktiven und passiven Wahlrechts einräumte, da waren die Sklaven wohl ihrer Ketten ledig und damit der drückendsten Form der Ausbeutung, keineswegs aber der Ausbeutung überhaupt, denn ihre wirtschaftliche Unfreiheit in Gestalt einer Behinderung der Teilnahme am Wettbewerb war geblieben.

Die persönliche Freiheit ist somit die grundlegendste aller Freiheiten, sie vermag aber ebenso wenig wie die politische Freiheit das Herzstück der Freiheit zu verbürgen, auf das es entscheidend ankommt: die wirtschaftliche Freiheit, verkörpert in dem Recht auf Teilnahme am Wettbewerb.

Diese wirtschaftliche Freiheit ist heute offensichtlich arg eingeschränkt. Das will aber keineswegs besagen, dass sie etwa in der Vergangenheit in voller Gänze bestanden hätte. Ganz im Gegenteil. Sie war, wie noch gezeigt werden soll, auch in der Vergangenheit nicht verwirklicht. Es ist daher unrichtig, von einer Freiheit in wirtschaftlicher Beziehung in der Vergangenheit zu sprechen. Diese hat im Vergleich zu heute damals nur in Nebendingen bestanden.

Hier drängt sich unwillkürlich ein Gedanke auf: War es nicht vielleicht gerade der ursprüngliche Mangel an wirtschaftlicher Freiheit gewesen, der zu immer weitergehenden Freiheitsbeschränkungen geführt hat? Haben nicht vielleicht eben deshalb, weil die wirtschaftliche Freiheit in der Vergangenheit weitgehend nicht gegeben war, sich wirtschaftliche und soziale Spannungen ergeben, die zu weiteren Freiheitsbeschränkungen führten und damit die Entwicklung in die Richtung zum Totalitarismus drängten? War nicht der Staat, um diese aus der Vorenthaltung der wirtschaftlichen Freiheit entstehenden Störungen zu überbrücken, zu immer weitergehenden Eingriffen in die Wirtschaft genötigt, die ihrerseits nur in einer immer stärkeren Einschränkung des Wettbewerbes bestehen konnten?

Dieser Gedankengang hat um so mehr für sich, wenn man, wie bereits oben geschehen, wirtschaftliche Unfreiheit mit einer Einschränkung oder gar Ausschließung des Wettbewerbs gleichsetzt. Jede derartige Behinderung des Wettbewerbs für den einen muss ja zugleich ein Monopol für den anderen darstellen. Monopol aber heißt rundweg Ausbeutung, und zwar Ausbeutung des einen durch den anderen, heißt Klassenbildung, Klassenstaat, soziale Frage, verstärkte Einmischung des Staates in das Wirtschaftsleben und die Sozialfürsorge, heißt Bürokratismus und schließlich allgemeines staatliches Wirtschaftsmonopol im Staatskapitalismus (auch „Kommunismus“ genannt).

Bereits auf dieser Stufe der Betrachtung beginnen sich die folgenden Zusammenhänge in groben Umrissen abzuzeichnen:

Erstens, dass wirtschaftliche Freiheit mit freiem Wettbewerb gleichzusetzen ist, den es bisher augenscheinlich noch nicht gegeben hat;

zweitens, dass zwischen der mangelnden wirtschaftlichen Freiheit und den Wirtschafts- und sozialen Störungen, die zu immer einschneidenderen Maßnahmen des Staates drängen, ein ursächlicher Zusammenhang zu bestehen scheint;

drittens scheint es - um das schon hier anzudeuten -, dass „wirtschaftliche Unfreiheit“, „Ausbeutung“, „soziale Frage“, „Beschränkung jedweden Wettbewerbs“ und „Monopol“ lediglich fünf verschiedene Bezeichnungen für ein und dasselbe sind.

Es ist jedenfalls erstaunlich, ja geradezu rätselhaft, dass der ursächliche Zusammenhang zwischen der sozialen Frage - der Frage der „Bewirtschaftung“ von Menschen durch andere Menschen - einerseits und der wirtschaftlichen Unfreiheit - verkörpert in den Wirtschaftsmonopolen - andererseits, von den Berufsökonomen nur höchst unvollständig erkannt worden ist. Diese Tatsache ist, wie noch zu zeigen sein wird, vor allem auf die ungenaue Auslegung des Begriffes des Monopols zurückzuführen, die es verhindert hat, die beiden uralten Monopole Geld und Boden als solche zu erkennen, obgleich es sich bei ihnen sogar um die beiden primären Monopole handelt, die alle anderen nach sich ziehen. So kam es, dass man von einer „freien Wirtschaft“ sprach und spricht, wo in Wirklichkeit der Zwang dieser beiden Monopole uneingeschränkt herrscht. Die Lehren der Wirtschaftswissenschaft mussten daher „irreführend und verhängnisvoll werden, wenn man versucht, sie auf die Wirklichkeit zu übertragen“ (J. M. Keynes).

So kam es aber auch, dass man die wirtschaftlichen und sozialen Übelstände nicht als das erkannte, was sie waren: Folgen der primären Monopole Geld und Boden. Deshalb vermochte man auch nicht die Ursachen, eben das Geld- und Bodenmonopol, unschädlich zu machen, sondern musste zu immer neuen staatlichen Eingriffen in die Wirtschaft seine Zuflucht nehmen. Diese staatlichen Wirtschaftsmaßnahmen konnten begreiflicherweise ihrem Wesen nach nichts anderes sein als neuerliche Einschränkung der verschiedensten Art, also zusätzliche Monopole. Eine solche Politik der Einzwängung der Wirtschaft in immer neue Vorschriften und steigende staatliche Einflussnahme bezeichnete man euphemistisch als „Planwirtschaft“. Man bot das ganze Arsenal merkantilistisch-planwirtschaftlicher Maßnahmen im Verein mit den verschiedensten sozialen Pflastern und Pflästerchen auf, um die störenden Folgen der beiden ursprünglichen Monopole auszugleichen. Vergebliche Mühe! Was vermögen auch schon Reglementierung, Protektionismus, Einfuhrerschwernisse, Devisenzwangswirtschaft, Kampf um die Absatzmärkte usw. in wirtschaftlicher, Arbeitslosenversicherung, Kurzarbeit, Ausweisung oder Diskriminierung ausländischer Arbeitskräfte u. dgl. in sozialer Hinsicht gegen die andauernde Unterbeschäftigung auszurichten? Sind sie nicht ein von vornherein zum Scheitern verurteiltes Herumkurieren an den Erscheinungen? Da man mangels Kenntnis der wahren Ursachen die Störungen nicht zu beseitigen vermochte, beschritt man den Weg einer Einschränkung der vorhandenen Reste wirtschaftlicher Freiheit – eben den Weg, der im Totalitarismus endet.

Alle bisherigen Lösungsversuche sind missglückt. Sie haben praktisch darin bestanden, die in Erscheinung tretenden sozialen und Wirtschaftsstörungen durch die Staatsgewalt mehr oder minder gewalttätig zu unterdrücken, sie von der Oberfläche zu verbannen. Der Faschismus etwa ist ein derartiger Versuch. Er lässt die Ursache der sozialen Frage - eben die monopolbedingte Ausbeutung - unangetastet und bekämpft ihre Folgen durch gewalttätige Eingriffe, die naturgemäß immer weitere Bereiche des privaten Lebens erfassen und der staatlichen Kontrolle unterstellen müssen. Ähnlich hat auch der Nationalsozialismus die Ausbeutung nicht nur sanktioniert, sondern durch seine umfassende Währungs-, Kostenrechnungs-, Preis- und Lohnpolitik geradezu systematisch verankert. Die durch die zwangsweise Niedrighaltung der Reallöhne bei den Unternehmungen sich ansammelnden Übergewinne nahm der nationalsozialistische Staat durch Steuermaßnahmen bedenkenlos für seine Rüstungszwecke in Anspruch. Der private Unternehmer wurde mehr und mehr zu einem Organ der Staatsbürokratie.

Im Kommunismus endlich wird bewusst die private Wirtschaftstätigkeit gänzlich unterbunden und ein staatliches Wirtschaftsmonopol geschaffen zu dem angeblichen Zweck, die Ausbeutung unmöglich zu machen; in Wirklichkeit wird sie nur verstaatlicht. Die weitgehende Vernichtung der wirtschaftlichen (und persönlichen) Freiheit im Kommunismus treibt die Ausbeutung auf die Spitze und beweist dadurch einmal mehr, dass die Ursache der Ausbeutung stets nur in den Wirtschaftsmonopolen zu suchen ist.

Eine Wandlung zur Staatstotalität darf keinesfalls als eine einmalige Erscheinung aufgefasst werden. In der Vergangenheit lassen sich Parallelerscheinungen, die zugleich gewaltige Zusammenbrüche wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Art darstellten, nachweisen. Es hat nicht an Deutern für diese Erscheinungen gefehlt. Oskar Spengler war nicht der erste, der in seinem „Untergang des Abendlandes“ eine solche Deutung versuchte. Er war nur der erste, der - irrigerweise - die Kulturen für Organismen gehalten und ihr Wachsen, Aufblühen, Reifen, Altern und schließlich Absterben als naturnotwendig und unabänderlich erklärt hat. Es ist hier nicht der Raum, auf die zahlreichen Fehler von Spenglers Erklärungsversuch einzugehen. Nur soviel sei gesagt, dass Spenglers Auffassung, alle Kulturen müssten ausnahmslos in der Staatstotalität - die er Cäsarismus nennt - enden, in der Tat durch die geschichtliche Erfahrung bestätigt zu werden scheint. Diese geschichtlichen Tatsachen sind nicht abzustreiten. Nur war Spengler von seiner Entdeckung des angeblichen „Pflanzen“-Charakters der Kulturen so eingefangen, dass er nicht einmal die Möglichkeit einer anderen Deutung erwogen, geschweige einen diesbezüglichen Versuch unternommen hat.

Was Spengler infolge seiner vorgefassten Meinung als eine Entwicklung, als ein Fortschreiten, als eine Erfüllung und schließlich als ein notwendiges Ende aufgefasst hat, war aber in Wahrheit eine Fehlentwicklung, ein Rückschritt in die Barbarei, ein Zusammenbruch aus technischen Gründen. Ihm war die Bedeutung wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhänge völlig entgangen. Er hat für Schicksal gehalten, was in Wahrheit Kausalität ist.
    Die ungelöste soziale Frage und die sie verursachenden Monopole sind die wahren Ursachen dieser Fehlentwicklung, die gesetzmäßig im „Cäsarismus“ endet, wie es Spengler nennt, im Totalitarismus, wie wir heute sagen. Dabei scheint einer jeden Regierungsform im Allgemeinen auch eine bestimmte Wirtschafts- und Ausbeutungsform zu entsprechen, wie der folgende Versuch eines Schemas zeigt:

Regierungsform                              Wirtschaftsform                   Ausbeutungsform

Stammeskönigtum                            Feudal-Wirtschaft                  Privatkapitalismus
gestützt auf den Schwertadel            gestützt auf das
                                                           Bodenmonopol

Demokratie                                        Geldwirtschaft                        Privatkapitalismus
gestützt auf die Masse                      gestützt auf das private
                                                           Geld- u. Bodenmonopol

Cäsarismus                                       Totalitarismus                        Staatskapitalismus
gestützt auf das Heer                        gestützt auf ein
bzw. eine Minderheitspartei               umfassendes staatliches
                                                           Wirtschaftsmonopol

Die Entwicklung von der einen Stufe zur anderen vermag sich dabei über längere Zeiträume zu erstrecken, unter gewissen Umständen jedoch - wie etwa der Übergang Japans von der Feudalwirtschaft zur Geldwirtschaft - auf die Dauer weniger Jahrzehnte zusammenzudrängen. Der Übergang erfolgt in der Regel nicht scharf abgegrenzt, sondern fließend über Zwischenstufen, wie andererseits auch das Überspringen der geldwirtschaftlichen Mittelstufe unter gewissen Umständen möglich ist, wenn etwa einem halbfeudalen System, wie in Russland nach dem 1. Weltkrieg, ein totalitäres System künstlich aufgepfropft wird.

Mangels Kenntnis der Zusammenhänge hat man in der Vergangenheit aus dem Fehlerzirkel keinen Ausweg gefunden. Der Untergang im Totalitarismus war daher unabwendbar.

Heute liegen die Dinge anders. Aufgabe dieses Buches ist es, auf die gesetzmäßigen Zusammenhänge zwischen den wirtschaftlichen und sozialen Störungen hinzuweisen und den Ausweg in die Freiheit aufzuzeigen.

2. Der Grundsatz der wirtschaftlichen Gerechtigkeit

Bevor wir auf diese Zusammenhänge eingehen, empfiehlt es sich, zwei Fragen kurz zu streifen, über die merkwürdigerweise noch heute verschiedene Meinungen bestehen. Die erste Frage lautet: Woher stammt die Produktion der Wirtschaft? Wer oder was erzeugt all die Dinge, die täglich gekauft und verkauft werden? Wer oder was ist also als Produktionsfaktor anzusehen? Die zweite Frage betrifft das umstrittene Recht auf den vollen Arbeitsertrag. Was ist darunter zu verstehen? Lässt sich der volle Arbeitsertrag überhaupt feststellen und besteht somit überhaupt die Voraussetzung, ihn zu verwirklichen?

a) Die Irrlehre von den drei Produktionsfaktoren

Im Gegensatz zu den Naturvorgängen wickelt sich der Wirtschaftsprozess nicht selbsttätig ab, sondern erfordert ein Tun, ein Handeln des Menschen. Diese Wirtschaftstätigkeit dient dem Zweck der Bedarfsdeckung und benützt als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes Dinge der Außenwelt, die Gegenstand des Wirtschaftens und daher Objekt der Wirtschaft sind. Demgegenüber nimmt der Mensch ganz eindeutig die Stellung des Wirtschaftssubjektes ein. Er ist es, der die Wirtschaft geschaffen hat, in Gang hält und gestaltet. Er gewinnt dem Boden die Rohstoffe ab, die er zu Produktionsmitteln und Konsumgütern verarbeitet. Er verwendet die Naturkräfte für die Zwecke der Wirtschaft. Alles, was er benützt, ist Gegenstand des Wirtschaftens. Subjekt der Wirtschaft ist der Mensch ganz allein, weil nur er in der Wirtschaft tätig ist, weil nur er produziert und konsumiert. Da das Wirtschaften eine Tätigkeit ist, da ferner eine andere Tätigkeit als die Produktions- und Verbrauchstätigkeit im Bereich der Wirtschaft weder erkennbar noch denkbar ist und nur der Mensch diese Tätigkeit ausübt, kann nur der Mensch als Subjekt der Wirtschaft anerkannt werden.

Im schroffen Widerspruch zu diesen Feststellungen steht die in der Wissenschaft heute noch herrschende Lehre von den drei Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital.

Die Grundgedanken dieser Lehre sind die folgenden: Es gibt nicht ein Subjekt, sondern drei Subjekte der Wirtschaft, Produktionsfaktoren genannt, die nebeneinander in gleicher Weise Produktionsleistungen verrichten: Arbeit, Boden und Kapital.

Nach dem Verhältnis der Produktionsleistungen wird bei freier Konkurrenz der große Kuchen des Sozialproduktes unter die drei Produktionsfaktoren verteilt: die Arbeit erhält den Lohn, der Boden den Bodenzins (Grundrente) und das Kapital den Kapitalzins.

Die Produktionstätigkeit des Faktors Boden sieht diese Lehre darin gegeben, dass ohne Boden eine Produktion überhaupt nicht möglich sei. Die Produktionstätigkeit des Kapitals leitet sie davon ab, dass der Produktionserfolg ganz wesentlich von der Art und Beschaffenheit des Kapitals abhänge.

Der Lehre von den drei Produktionsfaktoren ist folgendes entgegenzuhalten: Bei keiner anderen menschlichen Tätigkeit hat man jemals einen derartigen Schluss gezogen. Ohne Violine kann man nicht geigen. Wer würde daraus schließen wollen, dass nicht nur der Geiger, sondern auch die Geige geigt, dass beide gemeinsam Violine spielen? Gewiss niemand. Die Violine ist eben Musikinstrument und nicht Musikant, ganz ebenso wie der Boden Produktionsmittel und nicht Produzent ist.

Was das Kapital betrifft, so hat man aus der Tatsache, dass ein und dieselbe Tätigkeit je nach den Umständen, unter denen sie sich vollzieht und je nach den Hilfsmitteln, deren sie sich bedient, einen sehr verschiedenen Erfolg zeitigt, auf keinem Gebiet menschlicher Tätigkeit jemals den Schluss gezogen, dass jene Umstände oder Hilfsmittel eigene Leistungen verrichten. Auf gebahntem Wege kommt man rascher vorwärts als über Stock und Stein. Was würde man dazu sagen, wenn jemand auf Grund dieser Tatsache erklären wollte, man müsse zwischen der Gehleistung des Menschen und der Gehleistung des Weges unterscheiden? Der wahre Sachverhalt sei der: der Mensch geht und der Weg geht, beide gemeinsam legen in der gleichen Zeit eine größere Strecke zurück als der Mensch allein. Oder der Mensch sieht und das Fernrohr sieht, beide gemeinsam sehen weiter. Kein Vernünftiger wird so denken. Man erkennt, dass der Mensch und immer nur der Mensch es ist, der geigt, geht, sieht. Niemand bestreitet, dass es musikalische Leistungen der Violine, Gehleistungen des Weges, Sehleistungen des Fernrohrs nicht gibt. Nur beim Produzieren will man das, was bei allen anderen Tätigkeiten selbstverständlich gilt, nicht gelten lassen, sondern spricht den toten Produktionsmitteln Boden und Kapital Produktionsleistungen zu.

Nach dem Gesagten ist der erste Grundgedanke der Lehre von den drei Produktionsfaktoren völlig verfehlt. Die einfache Wahrheit ist eben die, dass das Produzieren eine Tätigkeit ist und dass die leblosen Produktionsmittel Boden und Kapital keine Tätigkeit verrichten können. Weder der Boden noch das Kapital vermögen für sich allein ein Wirtschaftsgut zu erzeugen. Die ungeerntete, wild wachsende Brombeere ist noch kein Wirtschaftsgut. Sie wird es erst durch die menschliche Tätigkeit des Sammelns. Auch eine vollautomatische Maschine muss man anstellen. Damit stürzt die ganze Lehre von den drei Produktionsfaktoren in sich zusammen.

Es ist aber lehrreich, auch die anderen Grundgedanken der Lehre zu mustern, weil sie ein sprechender Beleg dafür sind, auf welche Abwege das Denken gerät, wenn politische und soziale Interessen im Spiel sind.

Neben dem arbeitenden Menschen erhalten nach dieser Lehre auch Boden und Kapital je ein Stück des Sozialkuchens. Da aber Boden und Kapital keine Lebewesen sind und daher keine Bedürfnisse haben, der Zweck allen Wirtschaftens aber die Befriedigung von Bedürfnissen ist, erhob sich die Schwierigkeit, für diese Ungereimtheit eine passende Erklärung zu finden. Da verfiel Clark unter der lebhaften Zustimmung u. a. von Böhm-Bawerk auf den rettenden Ausweg der „Doppelverteilung“, auf die „funktionelle“ und „personelle“. Er brachte also das Kunststück fertig, mit ein und demselben Stück des Kuchens sowohl den Boden als auch den Grundbesitzer, und sowohl das Kapital als auch den Kapitalisten zu beteilen.

Nun ergab sich aber eine weitere Schwierigkeit. Es musste begründet werden, wofür Arbeiter, Grundbesitzer und Kapitalist ihr Einkommen beziehen. Und da war man bemüht, den Boden- und Kapitalzins sozial-ethisch zu rechtfertigen. Dazu bedurfte es des Nachweises, dass Boden- und Kapitalzins vom Grundrentner und Kapitalisten nicht ohne Gegenleistung bezogen werden. Und das setzt wieder voraus, dass ein Produktionsfaktor vorhanden ist, der diese Gegenleistung verrichtet. Denn nur ein Produktionsfaktor kann Leistungen verrichten. (Das Wort Faktor kommt von facere, d. h. tun, handeln.) Beim arbeitenden Menschen trifft diese Voraussetzung ohne weiteres zu. Er ist tätig, er verrichtet Produktionsleistungen und erhält dafür den Lohn. Anders liegen die Dinge beim Boden- und Kapitalzins. Hier ist ein Produktionsfaktor, der die Gegenleistung verrichtet, nicht ersichtlich. So stellt man Boden und Kapital als Produktionsfaktoren hin und erklärt, Bodenbesitzer und Kapitalist erhielten den Boden- und Kapitalzins als „Vergütung“ für die „Beistellung“ ihrer Produktionsfaktoren. Das ist die erste Vergewaltigung der Wirklichkeit.

Es ist aber nicht wahr, dass Grund- und Kapitaleigentümer, die selbst keine Tätigkeit verrichten, zur Produktion etwas „beistellen“. Richtig ist es vielmehr, dass beide nur die Erlaubnis zur zeitweiligen Benützung ihres Kapitals bzw. Bodens erteilen. Diese Erlaubnis ist nötig und sie können sich dafür einen Preis - eben den Zins - bezahlen lassen, weil sie als Eigentümer berechtigt sind, jeden anderen von der Benützung ihres Eigentums auszuschließen.

Es ist aber auch unrichtig, zu sagen, Boden- und Kapitalzins seien „Vergütungen“. Auch der Lohn ist keine „Vergütung“ für die Arbeit, sondern der Preis der Arbeitsleistung. In der Verkehrswirtschaft wird niemals für eine Leistung in dem Sinne bezahlt, wie man jemand für eine Gefälligkeit dankt oder für ein Verdienst belohnt. Man zahlt, weil man muss, wenn das zu Erlangende nicht umsonst zu haben ist, und das was man zahlt sind Preise und keine „Vergütungen“. Der Lohn ist also der Preis der Arbeitsleistung, der Kapitalzins der Preis für die zeitweilige Überlassung des Kapitals und der Bodenzins der Preis für die zeitweilige Überlassung des Bodens.

Da die Gleichstellung der Produktionsmittel Boden und Kapital mit dem Menschen denn doch Bedenken erregen musste, so war man bestrebt, in umgekehrter Richtung den Menschen zu entpersönlichen, um ihn leichter an die Produktionsmittel anzunähern, indem man anstelle des arbeitenden Menschen „die Arbeit“ als Produktionsfaktor hinstellte. Das ist abermals eine Vergewaltigung der Wirklichkeit, denn „die Arbeit“ verrichtet keine Produktionsleistungen, sondern die Arbeit wird vom Arbeiter verrichtet und in eben dieser Verrichtung besteht die Produktionsleistung.

So dient die ganze Lehre von den drei Produktionsfaktoren nichts anderem als der sozialethischen Rechtfertigung des Zinses und damit den Interessen der Besitzenden, und die Nationalökonomie tritt, solange sie dieser Irrlehre bekennt, als Hüterin persönlicher Interessen auf. Das ist der schwerste Vorwurf, den man einer Wissenschaft machen kann.

Der durchsichtige Zweck der Irrlehre gipfelt darin, den Anspruch der Arbeitenden auf jenes Stück des Kuchens zurückzuweisen, das heute Kapitalisten und Grundbesitzer erhalten. Das tut denn auch Clark, indem er erklärt, dass man geradezu von einer Ausbeutung des Bodens und des Kapitals sprechen müsste (!), wenn nicht auch sie „ihr Produkt“ erhalten würden.

All das vermag jedoch nicht die einfache Wahrheit zu verdecken, dass Kapital- und Bodenzins ohne Gegenleistung der Kapital- und Bodenbesitzer bezogen werden und somit arbeitsloses Einkommen darstellen.

Auch J. M. Keynes hat sich von der Lehre von den drei Produktionsfaktoren abgekehrt. Er schreibt, er halte es für zweckmäßiger, zu sagen, das Kapital habe während seines Bestandes ein Erträgnis, das seine ursprünglichen Kosten übersteigt, als es produktiv zu nennen. Denn der einzige Grund, warum das Kapital einen Zins abwirft, sei seine Knappheit. Er fährt dann fort: „Ich neige daher zu der vorklassischen Lehre, dass alles durch Arbeit erzeugt wird; unterstützt durch das, was man früher Kunst zu nennen pflegte und jetzt Technik nennt; sowie durch technische Hilfsmittel, die frei sind, oder je nach ihrer Knappheit oder ihrem Überfluss eine Rente kosten, und durch die Ergebnisse vergangener in den Vermögenswerten verkörperten Arbeit, die ebenfalls gemäß ihrer Knappheit oder ihrem Überfluss einen Preis bedingen. Es ist vorzuziehen, die Arbeit - natürlich einschließlich der persönlichen Dienstleistungen des Unternehmers und seiner Gehilfen - als den einzigen Erzeugungsfaktor ... zu betrachten“. Es ist bedauerlich, dass trotz alledem die Irrlehre von den drei Produktionsfaktoren noch immer verbreitet wird, bedauerlich deshalb, weil sie den Weg zu wichtigen neuen Erkenntnissen versperrt. So lange man den Kapital- und Bodenzins als eine Belohnung für eine angebliche Produktionsleistung des Kapitals und des Bodens ansieht, kann man begreiflicherweise nicht zugeben, dass beide Zinsarten - wie übrigens jeder Zins ausnahmslos - aus Monopolen entspringen. Denn das eine schließt das andere aus. Solange also die Irrlehre von den drei Produktionsfaktoren weiter vertreten wird, kann sich die Erkenntnis vom wahren Ursprung des Kapital- und Bodenzinses nicht Bahn brechen, können die Reformen, die auf eine organische Überwindung der Zinswirtschaft durch eine wahrhaft freie, d.h. entmonopolisierte, daher ausbeutungslose und soziale Marktwirtschaft hinzielen, nicht in die Tat umgesetzt werden, - solange wird sich immer drohender die Gefahr des Totalitarismus erheben.

b) Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag

Aus der geschilderten Tatsache, dass nur der arbeitende Mensch allein produziert, folgt notwendig der Schluss, dass nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Gerechtigkeit der Ertrag aller Arbeit voll und ganz den Arbeitenden und niemand sonst gebührt. Dieses erste ökonomische Grundrecht nennt man das Recht auf den vollen Arbeitsertrag, worunter man den durch Zins nicht verkürzten Arbeitsertrag versteht. Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag wird ausgedrückt durch den Satz: „Jedem nach seiner Leistung“.

Der Grundsatz der wirtschaftlichen Gerechtigkeit lässt aber noch eine zweite Auslegung zu in der Form des zweiten ökonomischen Grundrechtes, des Rechtes auf Existenz, das ausgedrückt wird in dem Satz: „Jedem nach seinem Bedürfnis“.

Welches der beiden Postulate verdient den Vorzug?

Die erwähnten beiden Grundrechte gehen von zwei völlig verschiedenen Triebfedern der menschlichen Natur aus. Jedes gesellschaftliche System, dessen Mittelpunkt das Recht auf den vollen Arbeitsertrag bildet, beruht auf dem menschlichen Egoismus (Eigennutz). Dagegen muss jedes Gesellschaftssystem, dessen letztes Ziel die Anerkennung des Rechtes auf Existenz bildet, auf dem Gefühl der Brüderlichkeit beruhen.

Die Antwort auf die Frage, welchem der beiden Postulate der Vorrang zu geben ist, muss notwendig lauten: Demjenigen, das der menschlichen Natur am besten angepasst ist. Während es sich beim menschlichen Eigennutz um einen starken, allgegenwärtigen Trieb handelt, der eine Abart des mächtigen Selbsterhaltungstriebes darstellt, erscheint das Gefühl der Brüderlichkeit unvergleichlich schwächer ausgebildet. Es kann keinesfalls als allgemein, sondern nur als vereinzelt wirksam angesehen werden und bleibt in der Regel auf den Kreis der Familie, der Sippe oder gewisser Vereinigungen beschränkt. Wollte man der Brüderlichkeit allgemein zur Herrschaft verhelfen, dann müsste diesem Beginnen eine Änderung der menschlichen Natur vorausgehen. Das aber ist unmöglich.

Daraus folgt: Solange die Menschen so bleiben wie sie sind, kann als gesellschaftliches Ideal der gerechten Güterverteilung (soziale Gerechtigkeit) nur das Gerechtigkeitsprinzip des Eigennutzes, das Recht auf den vollen Arbeitsertrag, in Frage kommen, ausgedrückt in dem Satz: „Jedem nach seiner Leistung“.

(Anmerkung: Wie naiv die Vorstellung ist, eine arbeitsteilige Zivilisation könne allein auf der Brüderlichkeit (Altruismus) aufgebaut werden, zeigt die folgende Widerlegung der als so genannter „Kommunismus“ bezeichneten Utopie: Kommunismus - auf die Probe gestellt )

Im Widerstreit zwischen Eigennutz und Brüderlichkeit obsiegt in der Regel der Eigennutz; dasjenige Wirtschaftssystem, das ihn in Rechnung stellt, ist daher der menschlichen Natur besser angepasst.

Wie steht es nun mit dem vollen Arbeitsertrag?

Wir unterscheiden Arbeitserzeugnis, Arbeitserlös und Arbeitsertrag.

Als Arbeitserzeugnis bezeichnet man das, was der Mensch in der Wirtschaft erzeugt;

als Arbeitserlös das, was er beim Verkauf für sein Arbeitserzeugnis an Geld erlöst (für denjenigen, der gegen Entlohnung arbeitet, sind Arbeitserzeugnis und Arbeitserlös im Endergebnis dasselbe);

als Arbeitsertrag endlich die Warenmenge, die er für den Arbeitserlös auf dem Markt einzukaufen vermag.

In der herkömmlichen Zinswirtschaft wird dem Arbeitenden ein erheblicher Teil seines Arbeitsertrages - etwa ein Drittel bis die Hälfte, je nach Zinshöhe - vorenthalten. Gelänge es, das Recht auf den vollen Arbeitsertrag zu verwirklichen – d. h. die soziale Frage zu lösen – dann würde das Lohneinkommen nicht etwa nur verdoppelt, sondern vervielfacht werden.

Die Zahl der Gesetzgeber, Reformer, Parteien und Programme, die die soziale Frage zu lösen versuchten, ist Legion. Sie sind bisher alle gescheitert. Ihre Bemühungen konnten, wie wir heute rückblickend feststellen müssen, gar nicht zum Ziel führen, da ihnen die versteckte Ursache des Übels nicht oder nur unvollständig bekannt war. Mit dem guten Willen allein ist es hier eben nicht getan. Erst seit wenigen Jahrzehnten liegen die Zusammenhänge entschleiert vor uns, ist die Möglichkeit zur Lösung der sozialen Frage gegeben, vermag das Recht auf den vollen Arbeitsertrag überhaupt erst verwirklicht zu werden:


Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag verwirklichen heißt nun allerdings nicht, die Ausbeutung der Menschen durch andere Menschen in jedem einzelnen Fall völlig auszuschließen. Dies ist angesichts der Vielfalt der persönlichen Anlagen, Fähigkeiten und Eigenschaften praktisch unmöglich. Daraus folgt, dass das Recht auf den vollen Arbeitsertrag nach dieser Auffassung für den Einzelmenschen nicht gesichert werden kann. Das unveräußerliche Recht auf den vollen Arbeitsertrag zu verwirklichen heißt, der Ausbeutung die heutigen Voraussetzungen im Hinblick auf die Gesamtheit der Arbeitenden zu entziehen. Mit anderen Worten, es lässt sich nur der gemeinsame volle Arbeitsertrag verwirklichen. Der Grundsatz der wirtschaftlichen Gerechtigkeit „Jedem nach seiner Leistung“ ist erfüllt, wenn die Arbeit die einzige Einkommensquelle bildet. Nach dieser Auffassung von Silvio Gesell ist der volle Arbeitsertrag verwirklicht in dem Augenblick, da bei völliger Freizügigkeit und freiem Wettbewerb das arbeitslose Einkommen aus Kapitalzins auf Null gesunken, der künftige absolute und relative Zuwachs an Bodenzins der Allgemeinheit zugeführt und Differenzgewinnen (Spekulationsgewinnen) die Grundlage entzogen sein wird.

Otto Valentin (aus „Die Lösung der Sozialen Frage“, 1952)


Sind Sie immer noch „halbwegs glücklich“, nachdem Sie jetzt wissen, was Freiheit und Gerechtigkeit ist? Oder fragen Sie sich: Warum erfahre ich das erst heute und habe mein ganzes bisheriges Leben in Unwissenheit verbracht?

Welcher kollektive Wahnsinn ließ die Menschheit bis heute in systemischer Ungerechtigkeit existieren und damit Massenarmut, Umweltzerstörung, Terrorismus und Krieg ertragen, während sie längst zivilisiert sein könnte? Antwort: die Religion > Opium des Volkes


Stefan Wehmeier, 09.02.2013


Irrtümer des Marxismus



Der grundlegende Irrtum von Marx, der ihn vom Weg der klassenlosen Gesellschaft abirren und auf die schiefe Ebene des Kommunismus (Totalitarismus) geraten ließ, besteht darin, die Ursache der Ausbeutung im Privateigentum an den Produktionsmitteln zu suchen. In logischer Fortführung dieses Gedankens gelangt er dann zu seinem bekannten Vorschlag, dieses Privateigentum zu beseitigen, die Produktionsmittel zu sozialisieren, was lediglich auf eine Verstaatlichung hinausläuft. Wenn man, wie Marx, annimmt, dass das Privateigentum an den Produktionsmitteln den Zins bedingt, dann muss man von einer Beseitigung des Privateigentums auch die Beseitigung des Zinses, den er „Mehrwert“ nennt, erhoffen.

Die Überwindung des Kapitalismus ist daher für Marx lediglich eine Enteignungsfrage.

Marx erliegt dem optischen Eindruck und hält das Kapital in völliger Übereinstimmung mit der klassischen Nationalökonomie für eine Sache. Wer diese Sache zufällig besitzt, der vermag, nach Marx, andere auszubeuten. Für ihn ist der Unternehmer, weil er die Produktionsmittel in der Regel besitzt, kurzerhand der Ausbeuter.

Dieser Ansicht von Marx ist entgegenzuhalten: Nicht weil die Fabrik, das Mietwohnhaus, der Verkehrsbetrieb sich in privaten Händen befindet, vermag der Eigentümer einen Zins zu erzielen, sondern weil es zu wenig von diesen Sachgütern gibt, weil sie knapp sind. Die Knappheit bedingt also den Zins. Und diese Knappheit wird durch die Form des heutigen Geldes verewigt, das bei gesunkenem Sachzins die Investition verweigert; das sie verweigern kann, weil es streikfähig ist. Das Privateigentum an den Produktionsmitteln allein genügt keineswegs, um einen Zins zu erzielen. Es ist ohne weiteres denkbar, dass etwa infolge eines Überangebotes von Mietwohnungen die Miete unter Umständen bis zum Arbeitskostenpunkt absinkt, das heißt die Vermieter müssen sich in einem solchen Falle - um verlustbringendes Leerstehenlassen zu vermeiden - dazu entschließen, eine Miete zu erheben, die lediglich den Gegenwert für die Amortisation und sonstigen Kosten, nicht aber auch einen Zins umschließt. Trotz des uneingeschränkten Privateigentums an den Miethäusern muss also durchaus nicht immer eine Verzinsung gegeben sein. (Dass es sich in einem solchen Falle nur um eine vorübergehende Ausnahmeerscheinung handeln kann, weil bei mangelnder oder ungenügender Verzinsung sofort die Investitionen unterbrochen werden, ist eine andere Sache.)

Wenn die Marxsche Ansicht, dass die Beseitigung des Privateigentums an den Produktionsmitteln und sonstigen Sachgütern automatisch die klassenlose Gesellschaft nach sich ziehen müsse, richtig wäre, dann hätte in den „volksdemokratischen“ Staaten, wo von Anfang an das Privateigentum rigoros beseitigt worden ist, die soziale Gerechtigkeit schon längst zur Wirklichkeit werden müssen. Das ist aber bekanntlich nicht der Fall gewesen.

Die Entwicklung dort zeigt nicht die geringste Neigung, zu einer ausbeutungslosen und daher klassenlosen Gesellschaftsordnung, zu einem Abbau des Staates zu führen. Von sozialer Gerechtigkeit kann dort also, trotz der lauten Versicherungen der dortigen Machthaber, keine Rede sein. Im Gegenteil, die durch die Verstaatlichung bewirkte Fusionierung von Staat und Wirtschaft hat die breite Masse der Bevölkerung schutzlos einer bedenkenlosen Ausbeutung durch eine Oberschicht von Staatskapitalisten ausgeliefert, die von ihrer Machtstellung nicht minder Gebrauch macht als zuvor Privatkapitalisten und Feudalherren. Es kann ja auch gar nicht anders sein. Da die Ursache der Ausbeutung nicht im Privateigentum an den Produktionsmitteln begründet ist, vermag die nach dem Rezept von Marx durchgeführte Verstaatlichung des Privateigentums logischerweise an der Ausbeutung nicht das mindeste zu ändern; sie wandelt lediglich den Privatkapitalismus zum Staatskapitalismus.

Auch was die Erhebung des Zinses anbetrifft, unterliegen Marx und seine Anhänger einem grundsätzlichen Irrtum. Nach der Auffassung von Marx vollzieht sich die Erhebung des Zinses auf der Erzeugungsseite, indem der Unternehmer, der bei Marx der Ausbeuter ist, den Zins (den „Mehrwert“) dadurch erzielt, dass er den Arbeiter unmittelbar ausbeutet. Marx ist der Ansicht, dass der Unternehmer den Lohn des Arbeiters um den Zins verkürze:

„Der Arbeiter verkauft dem Kapitalisten seine Arbeitskraft für eine gewisse tägliche Summe. Nach der Arbeit weniger Stunden hat er den Wert jener Summe reproduziert. Aber sein Arbeitsvertrag lautet dahin, dass er nun noch eine weitere Reihe von Stunden fortschanzen muss, um seinen Arbeitstag voll zu machen. Der Wert nun, den er in diesen zusätzlichen Stunden produziert, ist der Mehrwert, der den Kapitalisten nichts kostet, trotzdem aber in seine Tasche fließt.“

Diese Auffassung ist irrig. Der Zins wird nicht durch die Aneignung unbezahlter Arbeit erhoben, wie Marx glaubte, sondern dadurch, dass der Monopolinhaber imstande ist, den Preis seiner Waren über der Ebene der Arbeitskosten zu halten und dadurch den Zins im Preis seiner Erzeugnisse (bzw. beim Verleihungsgeschäft im Mietpreis) zu erheben.

Nicht in der Beziehung zwischen Unternehmer und Arbeiter, nicht auf der Erzeugungsseite, sondern in der Beziehung zwischen Monopolinhaber und Käufer bzw. Entleiher, auf der Geldseite vollzieht sich die Erhebung des Zinses. Daraus folgt auch, dass der Unternehmer nicht, wie Marx annimmt, der Ausbeuter schlechthin ist. Ein Unternehmer, der mit geliehenem Kapital auf gepachtetem Grund produziert, vermag wohl den Zins zu erheben, muss ihn aber an die Eigentümer von (Geld-)Kapital und Boden abführen. (Ist hingegen der Unternehmer zugleich Kapitalist, dann besteht sein Einkommen aus einer Mischung von Unternehmerlohn und Zins.)

Sind somit die Ausgangspunkte von Marx grundsätzlich falsch, so sind es seine weiteren Folgerungen nicht minder. Da das Privateigentum an den Produktionsmitteln nicht die Ursache der Ausbeutung bildet, vermag eine Verstaatlichung begreiflicherweise die Ausbeutung auch nicht zu beseitigen. An die Stelle des privaten Kapitalisten, der immerhin an das Prinzip der Wirtschaftlichkeit gebunden ist, tritt lediglich der Staat, für den diese Bindung nicht mehr gilt. Am Grundsatz der monopolistischen Ausbeutung ändert sich dadurch nichts.

Falsche Streikparolen

Auch die marxistischen Streikparolen erweisen sich als unrichtig. Denn da das Kapital keine Sache, sondern ein Knappheitszustand ist, wirkt alles, was den Zustand der Kapitalknappheit zu verstärken geeignet ist - wie etwa jeder Krieg, weil er Sachgüter zerstört, aber auch wie jeder Streik, der die Erzeugung von Sachgütern unterbindet -, der Überwindung des Kapitalismus entgegen. Der Spruch:

„Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will“

lockt die Arbeitenden auf eine falsche Fährte. Der Streik schadet dem Kapitalismus nicht nur nicht, sondern richtet seine Spitze gegen die Arbeitenden selbst, weil er dazu beiträgt, die Sachgüter knapp und daher Zins tragend zu halten. Durch Streik kann bestenfalls der Reallohn einer bestimmten Gruppe von Arbeitenden erhöht werden, und zwar stets auf Kosten der übrigen Arbeitenden, niemals aber auf Kosten des Zinses. Streikerfolge dieser Art sind immer nur Scheinerfolge, weil sie dem Zins nichts anzuhaben vermögen. Würde der Zins ernsthaft angetastet werden, dann antwortet unweigerlich ein Investitionsstreik des Geldes, der weit wirkungsvoller ist als der Streik der Arbeitenden!

Im Interesse der Arbeitenden liegt es also, dass nicht gestreikt, sondern möglichst ununterbrochen gearbeitet wird. Nur dadurch ist es möglich, jene Fülle von Sachgütern zu schaffen, die notwendig ist, um den Zins herabzudrücken und zuletzt ganz zu beseitigen. Nach Gesells Worten soll der Zins in einem Meer von Kapital untergehen. Stillstehende Räder bilden lediglich ein Hindernis auf dem Wege zu diesem Ziel. Darum muss es anstelle der Marxschen Streikparole richtig heißen:

„Alle Räder müssen laufen, soll das Kapital ersaufen.“

Obgleich das bisher Gesagte die Unhaltbarkeit der marxistischen Doktrin ergeben hat, empfiehlt es sich vielleicht, einen Blick auf die Folgen einer Verstaatlichung zu werfen, wie sie praktisch dieser Doktrin entsprechen würde.

Eine Marktwirtschaft ist das Ineinandergreifen zahlreicher aufeinander angewiesener und voneinander abhängiger Einzelwirtschaften, von denen jede in der Regel nur eine Ware oder einige wenige Waren herstellt, jedoch eine Vielzahl von Waren verbraucht. Zum Funktionieren der vielen Einzelwirtschaften ist es unerlässlich, dass jede einzelne Stelle zum gegebenen Zeitpunkt über alle benötigten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, jeder Arbeitende über sein passendes Werkzeug verfügt, und dass ferner Verkehr und Austausch sich reibungslos abwickeln. Der gesamte Wirtschaftsablauf hängt von unzähligen Einflüssen, wie der Laune der Natur, den Fähigkeiten, Ansprüchen, Stimmungen und Meinungen der wirtschaftenden Menschen ab, nicht zuletzt aber von dem Vorhandensein geschaffener Sachgüter, den „produzierten Erwerbsmitteln“, die die Produktion erleichtern. Alle diese zahlreichen und ständig sich ändernden Einflüsse werden in der Marktwirtschaft selbsttätig reguliert und ausgeglichen durch das Wirken des unerbittlichen Gesetzes von Angebot und Nachfrage im Wettbewerb.

Am Markt bilden sich unausgesetzt zu jeder Stunde die Preise für alles und jedes, von der Stecknadel bis zur Lokomotive, vom Lohn des Hilfsarbeiters bis zum Gehalt des Generaldirektors, nicht zuletzt aber auch der (Brutto-)Zins als Preis für die zeitweilige Überlassung des Kapitals und der Pachtzins als Preis für die zeitweilige Überlassung des Bodens. Alle diese Preise sind zugleich die Befehlshaber für die wirtschaftlichste Verwendung aller Hilfsmittel und Arbeitskräfte, einschließlich des Kapitals und des Bodens. Sie entscheiden automatisch über Belohnung und Strafe für die Wirtschaftenden, indem sie denjenigen, die rascher und besser die Nachfrage zu befriedigen verstehen, Prämien, und denjenigen, deren Leistungen weniger befriedigen, Verluste zudiktieren.

Als den Motor, der dieses ganze komplizierte Getriebe der Marktwirtschaft unausgesetzt in Gang erhält, haben wir den menschlichen Eigennutz kennen gelernt. Die Betätigung des persönlichen Eigennutzes des Einzelnen findet nun ihre Grenze im Eigennutz der anderen, mit der Folge, dass die aufeinander wirkenden Kräfte sich gegenseitig aufheben und neutralisieren, wodurch ein Gleichgewichtszustand geschaffen wird, der mit dem Gemeinnutzen gleichbedeutend ist. Eigennutz und Gemeinnutz befinden sich in Harmonie.

Die mächtige Antriebskraft des Eigennutzes steht allerdings nur unter einer gewissen Voraussetzung im Einklang mit dem Gemeinnutzen, nämlich nur dann, wenn die Konkurrenz wahrhaft frei ist, das heißt, wenn sich die einzelnen Konkurrenten kein einseitiges wirtschaftliches Übergewicht zu verschaffen vermögen, wie es das Monopol bietet. Nur in einer monopolfreien Wirtschaft ist die Konkurrenz wahrhaft frei, ist dauernde Harmonie möglich, sind Eigennutz und Gemeinnutz identisch.

In der bisherigen Wirtschaft ist allerdings die Konkurrenz noch niemals frei gewesen. Es bestehen die schon erwähnten beiden Hauptmonopole Geld und Boden sowie die von ihnen abgeleiteten sekundären Monopole. Die Folge sind dauernde soziale und Wirtschaftsstörungen. Ist es nicht nahe liegend, diese Übelstände dadurch zu beseitigen, dass man ihre Ursachen, die Monopole, unschädlich macht und auf diese Weise eine Gesellschaftsordnung von idealer Vollkommenheit schafft? Anstatt dessen beabsichtigt Marx in Unkenntnis der wahren Zusammenhänge das ganze, natürlich gewachsene System der Marktwirtschaft – nur weil es heute durch die Monopole verfälscht und gestört wird – über Bord zu werfen. Er schüttet das Kind mit dem Bade aus. Die Marktwirtschaft mit ihren letzten Endes naturgesetzlich wirkenden Kräften und ihrer automatischen Regulierung – immer abgesehen von den kapitalistischen Störungen – ist vergleichbar einem Kosmos im Kleinen. Sie versinnbildlicht in der Art, wie sie aus primitiven Anfängen zu immer größerer Feinheit und Empfindlichkeit gewachsen ist, das Leben. Und dieses pulsende Leben will der Marxismus durch die starren Formen seiner Planwirtschaft ersetzen. Man ersetzt das Leben nicht durch etwas anderes. Auf das Leben folgt nur der Tod. Der Tod in Gestalt der staatskapitalistischen Sklaverei.

Den gesunden Grundgedanken der Marktwirtschaft erhellt übrigens allein schon die Tatsache, dass sie überall dort, wo sie bei planwirtschaftlichen Experimenten oder im Staatskapitalismus amtlich unterdrückt wurde, unverzüglich in Gestalt des Schwarzen Marktes eine Auferstehung feiert.

Der Staat als Unternehmer?

Besitzt der Staat wirklich die Unternehmerqualitäten, die ihm die Marxisten blind zutrauen und deren er bedarf, um die Wirtschaft erfolgreich zu führen?

Seinem ganzen Wesen nach kann der Staat nicht anders in Erscheinung treten als durch seine Organe, das heißt seine Beamten. Diese Beamten sind, bei allem ihnen zugebilligtem guten Willen, nur Menschen. Als solche müssen sie von Natur aus eigennützig sein, das heißt sie werden bei ihren Handlungen und Unterlassungen aus angeborenem Eigeninteresse alles vermeiden, was sie selbst schädigen könnte. Erfahrungsgemäß schützt aber ein Beamter seine Interessen am besten, wenn er sich möglichst genau an seine Vorschriften hält und möglichst wenig selbständige Entscheidungen trifft, die ihm ja leicht als Eigenmächtigkeiten oder gar als „Sabotage“ ausgelegt werden könnten. Er wird daher, um Ungelegenheiten zu vermeiden, sich streng an seine Vorschriften halten, nichts selbständig unternehmen und allen raschen Entscheidungen, wie sie der private Unternehmer täglich zu treffen hat, aus dem Wege gehen.

Diese Art des mehr oder weniger rein schematischen Arbeitens nach erlassenen Vorschriften nennt man Bürokratismus. Diese Bezeichnung bedeutet an sich noch kein Werturteil. Der Bürokratismus ist eine der möglichen Formen – und für den Staat sogar die einzig mögliche Form – der Verwaltung. Der Bürokratismus blickt auf ein hohes Alter zurück. Das alte Ägypten war um etwa 3000 v. Chr. schon ein fein organisierter Beamtenstaat mit höchst komplizierten Vorschriften, die uns teilweise auf Papyrusrollen erhalten geblieben sind. Auch das römische Weltreich war in den Jahrhunderten seines Untergangs weitgehend planwirtschaftlich verbürokratisiert. Ohne Bürokratismus ist ganz allgemein eine Planwirtschaft nicht denkbar. Je mehr man die naturgesetzlich wirkenden Kräfte der Wirtschaft – Wettbewerb und das Gesetz von Angebot und Nachfrage – ausschaltet, umso mehr Beamte muss man natürlich einschalten. Auch die heute schon weitgehend monopolisierte Großindustrie weist bereits deutliche bürokratische Züge auf.

Es bedarf keines Hinweises, dass mit bürokratischer Verwaltungskunst kein Unternehmen konkurrenzfähig geführt werden kann. Wäre das möglich, dann gäbe es ja kein Problem der Verstaatlichung, weil dann der Staat selbst Unternehmungen gründen, anstatt bestehende enteignen könnte, um mit der privaten Wirtschaft in Wettbewerb zu treten. Aber dazu ist er ja nicht imstande. Jedes Mal, wenn der Staat mit privaten Unternehmern auf gleicher Ebene zu konkurrieren versuchte, hat er kläglich versagt. Er bedarf eben, um überhaupt wirtschaften zu können, des Monopols, möglichst sogar des vollständigen Monopols, des Ausschlusses der Konkurrenz.

Mit der Verstaatlichung der Erzeugung allein ist es aber nicht getan. Eine solche Maßnahme hätte vielmehr einen völligen Umsturz der Wirtschaft im Gefolge. Die Monopolisierung der Erzeugung durch den Staat führt zur Abschaffung des Marktprinzips. Diese wiederum bewirkt, dass es nicht mehr der Verbraucher ist, der bestimmt, was erzeugt werden soll, sondern der Staatsbeamte auf Grund irgendwelcher statistischer Ermittlungen. Hier soll nicht näher auf die sachlichen Schwierigkeiten dieses Unterfangens eingegangen werden. Nur darauf sei verwiesen, dass die Kommandierung der Erzeugung durch die Staatsbürokratie zwangsläufig auch zur bürokratischen Regelung auf den anderen Wirtschaftsgebieten führen muss, wobei die Reihenfolge auf den Kopf gestellt wird. In der staatlichen Planwirtschaft wird nicht mehr wie in der Marktwirtschaft erzeugt, was die Verbraucher wünschen, sondern es ist zu verbrauchen, was erzeugt worden ist. Die menschliche Persönlichkeit wird in jeder Hinsicht immer mehr ausgeschaltet zugunsten eines totalitären Systems, das den Menschen vom Wirtschaftssubjekt zum Wirtschaftsobjekt degradiert.

Der starke Trieb des Eigennutzes bleibt begreiflicherweise auch in einer verstaatlichten Wirtschaft für die Menschen bestimmend. Auch der Staatskapitalismus wird sich dieses Triebes bedienen, allerdings nur in einer höchst mangelhaften Weise, etwa in Form eines Prämien-Systems oder der Verteilung von Titeln und Orden. Weil der Staatskapitalismus auf die Ausbeutung seiner Bürger nicht verzichten kann, weil sie sein Lebenselement bildet, muss er sich damit begnügen, ihnen anstelle des vollen Arbeitsertrages ein Surrogat in Form von Ehrungen, die ihn nichts kosten, zu bieten. Nicht zu vergessen ist die negative Anwendung der im Eigennutz schlummernden Kräfte, etwa wenn wirtschaftliche Fehler – die sich in der Marktwirtschaft durch die von ihnen bewirkten Misserfolge automatisch rächen – im Totalitarismus als kriminelle oder sogar Staatsverbrechen verfolgt werden. Einen unfähigen Direktor entlässt man in der Marktwirtschaft und das ist zugleich seine Strafe; im Totalitarismus wird ihm als Hochverräter und Saboteur der Prozess gemacht, nicht selten der Schauprozess. Das Strafgesetzbuch tritt an die Stelle des Handelsgesetzbuches, der Scharfrichter an die Stelle des Gerichtsvollziehers.

Da für den Staat das Moment der Wirtschaftlichkeit, an das der private Unternehmer auf Gedeih und Verderb gebunden ist, als regelndes Prinzip ausscheidet, ist er nur allzu leicht geneigt, sein Beamtenheer zu vervielfachen, was natürlich den Ertrag der produktiven Arbeit herabdrückt. Denn im gleichen Maße wie das Heer der Bürokraten und Aufpasser anschwillt, muss die Anzahl der produktiv Arbeitenden zusammenschmelzen. Die Bürokratie überwuchert bald alles. Anstelle eines Kapitalisten im Privatkapitalismus, treten hundert Bürokraten im Staatskapitalismus, die heuschreckengleich die Wirtschaft überfluten, mit dem Ergebnis, dass vom Sozialprodukt auf den einzelnen Schaffenden noch weniger entfällt als vorher. Die Folge ist, dass der Reallohn im Staatskapitalismus viel niedriger als im Privatkapitalismus ist. Der Staat ist eben seiner ganzen Natur nach nicht imstande, mit Erfolg zu wirtschaften. Es gibt keinen schlechteren Wirtschafter, keinen größeren Vergeuder wirtschaftlicher Werte als den Staat. Er ist und bleibt etwas Mechanisches. Daher der Ausdruck Staatsmaschine. Auch die beste Maschine vermag die Privatinitiative nicht zu ersetzen. Die allgemein bekannte Unwirtschaftlichkeit von Staatsbetrieben, die im Staatskapitalismus notwendig potenziert sein muss, bleibt jedenfalls ein schwerwiegender Einwand gegen dieses System.

Dem Werktätigen ist nicht damit geholfen, wenn an die Stelle privater Nutznießer seiner Arbeit ein Heer von Bürokraten tritt. In ökonomischer Hinsicht führt der Staatskapitalismus jedenfalls aus der Ausbeutung nicht hinaus. Je mehr Einfluss und Rechte der Staat, umso mehr Pflichten der Untertan. Je mehr Macht der Staat, um so rechtloser der Einzelne. Der totalitäre Staat mag wohl imstande sein, den zweiten Grundsatz der wirtschaftlichen Gerechtigkeit zu verwirklichen: das Recht auf Existenz. Er mag Sicherheit bieten anstelle von Freiheit. Aber die Sicherheit, die er bietet, ist die Sicherheit hinter Kerkergittern.

Der einzige „Vorteil“ für den Werktätigen im Staatskapitalismus besteht darin, dass dort – wie in jeder Kaserne – das Problem der Arbeitslosigkeit nicht existiert. Dafür gibt es allerdings die gegenteilige Erscheinung, die Zwangsarbeit. Beides aber, Arbeitslosigkeit ebenso wie Zwangsarbeit, ist gleichermaßen von Übel. Die Zwangsarbeit gehört zum Totalitarismus wie der Donner zum Blitz. Es geht gar nicht anders. Wo der Motor des Eigennutzes verpönt ist und daher der innere Antrieb fehlt, muss äußere Gewalt angewendet werden, um die Wirtschaft in Gang zu halten.

In einem Wirtschaftssystem der skizzierten Art, wo die wirtschaftliche Freiheit des Individuums dem allgemeinen staatlichen Wirtschaftsmonopol geopfert worden ist, müssen auch alle anderen Freiheiten unvorstellbar eingeschränkt sein. Andererseits besteht aber kein Zweifel darüber, dass der Marxismus im Laufe der Zeit zahlreiche Anhänger gefunden hat, nicht nur ahnungslose und daher begeisterte Mitläufer, sondern auch Menschen, die, an einem anderen Ausweg aus der zinswirtschaftlichen Not verzweifelnd, in ihrer Angst und Hoffnungslosigkeit sehenden Auges der Staatstotalität zustreben. Das ist eine fast unbegreifliche Erscheinung, ist doch der Freiheitstrieb, dessen systematische Unterdrückung der Marxismus zwangsläufig bewirkt, ein starker und natürlicher Trieb. Es ist unfassbar, dass es Menschen gibt, die freiwillig ins Gefängnis wollen.

Diese rätselhafte Erscheinung lässt sich doch wohl nur so deuten, dass vielen Menschen die mit dem Staatskapitalismus nun einmal unweigerlich verbundene weitgehende Freiheitsberaubung geringer zu wiegen scheint als die Nachteile des heutigen Privatkapitalismus. Sie ziehen ein unfreies, kümmerliches aber – wie sie glauben – relativ gesichertes Leben im Schatten des großen Götzen Staat ihrem bisherigen Leben im Privatkapitalismus vor. Sicherheit geht ihnen über Freiheit – wenigstens über die im Privatkapitalismus gebotene halbe Freiheit. Das spricht Bände. Der Mensch wirft seine Freiheit, auch wenn sie unvollständig ist, nicht so leicht weg, um sie mit einem Gefängnis zu vertauschen.

Wie schrecklich müssen also viele Menschen das heutige Wirtschaftssystem empfinden, wie muss es ihnen als Hölle erscheinen, wenn sie das Dasein in einem Kasernenstaat vorziehen? „Kommunismus ist der Tod!“, sagt Proudhon. „Lieber den Tod als die Hölle!“, ruft der Chor der unentwegten Marxisten. Ein vernichtenderes Urteil über das privatkapitalistische System kann kaum gesprochen werden.

Otto Valentin (aus „Die Lösung der Sozialen Frage“, 1952)


Auch nach dem zwangsläufigen Scheitern der UdSSR, die schon vollständig widerlegt war, bevor sie gegründet wurde, gibt es noch immer kommunistische Staaten (Kuba, Nordkorea); und im Grunde beruht alles Denken (falls man es so nennen darf) „sozialer“ Ideologien („Sozialdemokraten“, „Grüne“, „Linke“, Gewerkschaften) noch immer auf der gänzlich unwissenschaftlichen Grundlage des Marxismus, während es die „liberalen“ Ideologien („Christdemokraten“, „Liberale“, Arbeitgeberverbände) offenbar für überflüssig erachten, die Soziale Frage überhaupt zu thematisieren.

Was in der Theorie nicht erst seit 1952 gelöst ist, blieb in der Praxis bis heute ungelöst. Dabei beinhaltet die Lösung der uralten Sozialen Frage nicht nur die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit (gerechte Güterverteilung nach Leistung), sondern auch die Überwindung aller Zivilisationsprobleme, die sich überhaupt thematisieren lassen, und damit den eigentlichen Beginn der menschlichen Zivilisation! Doch solange der Mensch noch religiös ist, kommt er über Himmel und Hölle nicht hinaus.


Stefan Wehmeier, 09.02.2013